Unser Wahlprogramm

Tübingen ist unsere Stadt - lebenswert und liebenswert. Es gibt jedoch immer etwas, das man verbessern könnte.
Wir möchten, dass die Vielfältigkeit der Tübinger Einwohner, deren unterschiedliche Ziele und Wünsche auch im Gemeinderat endlich wieder ausgewogen vertreten sind.
 
Unter dem aktuellen Motto "Tübingen kann's besser" setzen wir uns in unterschiedlichen Bereichen für Ihre Interessen ein.

Bildung

Kindertagesstätten
Schule
Universität

Kindertagesstätten

Wir wollen Familien bei der eigenverantwortlichen Gestaltung ihrer Lebens- und Arbeitsbedingungen unterstützen. Dazu gehört auch die größtmögliche Wahlfreiheit der Eltern bei der Betreuung ihrer Kinder.

  • Wir unterstützen den umfangreichen Ausbau einer zeitlich umfassenden Kleinkindbetreuung für unter Dreijährige in Tübingen. Die Qualität darf sich jedoch nicht verschlechtern - kein Kind darf unzureichend betreut werden!

  • Für die über Dreijährigen gilt: Der Orientierungsplan Kindergarten des Landes muss in den Einrichtungen in den Wohngebieten umgesetzt werden. Dafür bedarf es guter Fortbildungen des Personals.

  • Die Kooperation von Kindertagesstätten und Grundschulen muss intensiviert werden.

  • Die Verfügungzeit der Pädagogen und Pädagoginnen muss den Notwendigkeiten angepasst werden.

  • Die Attraktivität des Arbeitsplatzes in Kindertageseinrichtungen muss durch gezielte Werbemaßnahmen verbessert werden.

  • Wir wollen die Tageseltern-Betreuung fördern. Zusätzlich muss die Stadt Räumlichkeiten hierfür anbieten.

Schule 

Die Schule soll unsere Kinder fördern und sie auf veränderte gesellschaftliche Anforderungen vorbereiten. 

  • Wir brauchen leistungs- und zukunftsfähige Grundschulen, zunehmend und bedarfsorientiert auch als Ganztagsschulen. Die nachgefragten Betreuungsangebote müssen verlässlich sein.

  • Bei den weiterführenden Schulen hat Tübingen als Schulträger für den Erhalt eines breiten Schulangebots zu sorgen. Die Entwicklung zu einer Zweigliedrigkeit ist für Tübingen mit der Einführung von drei Gemeinschaftsschulen, an denen differenzierte Abschlüsse erworben werden können, erreicht.

  • Die Gemeinschaftsschulen in Tübingen benötigen keinen Gymnasialzug, da fünf berufliche Gymnasien als Kooperationspartner zur Verfügung stehen, die den Gemeinschaftsschulen den Anschluss zur Hochschulreife anbieten. Wegen der besonderen Bedeutung des sozialen Miteinanders in diesem Schultyp mit größerer Heterogenität der Schülerschaft müssen gerade in diesem Schultyp genügend Sozialpädagogen und Lernbegleiter vorhanden sein. Das Land hat die Mitfinanzierung dieser Personalstellen zu leisten.

  • Die Qualität der Gymnasien mit unterschiedlichen Profilen ist zu sichern.

  • Weiter auszubauende Schulkooperationen mit Vereinen benötigen ausreichende Raumkapazitäten.

  • Eltern von Kindern mit Behinderungen, die eine Förderung an einer speziellen Sonderschule wünschen, sollen hierbei weiterhin unterstützt werden. Die in den allgemeinen Schulen zu leistende inklusive zieldifferente Beschulung behinderter Kinder - vorzugsweise in einer Kleingruppe wie schon bisher bei den Außenklassen - ist nur dann ein Gewinn, wenn dadurch beide Schülergruppen gefördert werden. Der Betreuungsmehraufwand ist vom Land zu finanzieren.

Universität - Größter Arbeitgeber und Impulsgeber

 Ohne Universität wäre Tübingen eine Stadt wie jede andere in der Umgebung. Nur die Universität mit dem Universitätsklinikum verschafft unserer Stadt eine besondere Bedeutung unter Württembergs Städten. Wir finden, dass die Stadt bislnag diesen Umstand zu wenig gewürdigt hat, ganz abgesehen davon, dass Universität und Klinikum zu den größten Arbeitgebern gehören.

Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass die Stadt die Universität und das Klinikum aktiv bei deren Vorhaben wie z.B.

  • beim Neubau der Mensa mit Neuordnung des dort geplanten Campus und für die kliniknahen Parkierungsmöglichkeiten am Neubau der Augenklinik und des bestehenden Bau der HNO-Klinik unterstützt.

  • die Stadt einen städtischen Willkommensempfang für die ausländischen Gaststudierenden ausrichtet. Die Imagewerbung bei den ausländischen Studierenden ist Zukunftssicherung für den akademischen Ort Tübingen wie für die Touristendestination.

Tübingen muss in der Lage sein, großen Kongressen Platz zu bieten. Das ist die Stadt unserer bedeutenden und großen Universität schuldig. Dazu bedarf es der Planung eines Kongresszentrums oder eines Kongresshotels.

Verkehr und ÖPNV

Tübingen soll für alle Verkehrsteilnehmer Sicherheit bieten. Wir setzen uns ein:
  • Für Fußgänger: Fußgängerfreundliche Ampelanlagen, Wegfall der engen Bürgersteige in der Altstadt mit Einrichtung weiterer verkehrsberuhigter Bereiche und Fußgängerzonen, breite Fußgängerüberwege, behindertengerechte Bushaltestellen.
  • Für Fahrradfahrer: Eine Fahrradverbindung vom Lustnauer Tor in die Weststadt, Fahrradstraßen, Fahrradwege und streifen, die auch älteren Fahrradfahrern und solchen mit Kinderanhängern Sicherheit bieten.
  • Für Pkw-Fahrer: Besucher und Käufer brauchen eine Stadt, die nicht abschreckt, sondern willkommen heißt: Mit einem intelligenten Parkleitsystem, günstigen Parkhaustarifen, genügend Parkplätzen im Klinikum für Patienten und Besucher, beschleunigte Dünnschicht-Asphaltierung unserer maroden Straßen und einheitliche Temporegelungen. Der Einbahnstraßenring am alten Botanischen Garten darf nicht aufgelöst werden und die Mühlstraße in ihrer jetzigen Form muss geöffnet bleiben.
  • Für den ÖPNV und die Verkehrsplanung: Bürgerbefragung zur Regionalstadtbahn auf Tübinger Gemarkung mit visueller Darstellung der Schienen, Leitungen und Hochbahnsteige, ausreichende Größe des geplanten Busbahnhofs in Erwartung steigender ÖPNV-Bedürfnisse, Verbesserung der Direktverbindungen in Kreisgemeinden, Erhöhung der ÖPNV-Taktfrequenz an Samstagen, Bau der B28a sowie der Ortsumfahrung Unterjesingen.

Wohnungsbau, Stadtbild, Innenstadt

  • Wir wollen bezahlbare Wohnmöglichkeiten für alle Bevölkerungsschichten.
  • Wir wollen neue Wohngebiete nicht mit Großstadtcharakter gestalten.
  • Den Belangen älterer Mitmenschen und Menschen mit Behinderung muss größerer Raum eingeräumt werden.
  • Der Bau von Einfamilienhäusern ist besonders in den Ortschaften vorzusehen.
  • Wir wollen ein gutes Wohnklima in den Stadtbezirken, den Erhalt ausreichender Grünzonen und die ausreichende Neuschaffung von Grünzonen in den neugebauten Wohnvierteln sowie der Spielmöglichkeiten für Kinder. Wir betrachten die Innenstadt-Verdichtung als weitgehend abgeschlossen.
  • Wir wollen die Innenstadt fußgänger- und touristenfreundlicher, alters- und behindertengerechter verändern. Dazu muss die Pflasterung weiter umgestaltet, die Bordsteine barrierefrei abgesenkt werden und die Innenstadt insgesamt sauberer werden.
  • Die Platanenallee soll in ihrer jetzigen Form erhalten bleiben und geschützt werden.

Handel, Gewerbe, Mittelstand

Tübingen kann sich nicht mit Städten wie London messen. Tübingen muss sich als Einkaufsstadt in der Region mit Reutlingen, Balingen und Herrenberg messen.

Wir wollen Tübingen wieder als attraktive Einkaufsstadt in der Region platzieren und lehnen eine City-Maut ab.
Zusätzlich wollen wir alles tun, um den Innenstadthandel zu stärken und die Kaufkraftbindung zu verbessern. Dazu muss die Parksituation in Tübingen kundenfreundlicher sein.
Als internationale offene Stadt muss Tübingen auch im Altstadtbereich freies WLAN anbieten.
Wir wollen eine vorausschauende Gewerbepolitik betreiben und speziell kleinere und mittlere Firmen fördern.
Wir brauchen ein Förderkonzept für Zukunftstechnologien, für Nachhaltigkeit und Innovation.
Wir wollen Neuausweisungen von Gewerbeflächen auch in den Teilorten. Damit sollen künftig genügend Gewerbeflächen für die Expansion ansässiger Firmen und Neugründungen aus dem Umfeld der Universität bereit stehen.

Umwelt und Energie

Klimarettung, CO2-Minderung, Besserung der Energieeffizienz und sparsamer Verbrauch der Energie sind weltweit und in Tübingen vordringliche Ziele. Unsere Stadtwerke nehmen dabei wichtige Aufgaben wahr.
  • Wir fordern das Engagement für die Erzeugung alternativer Energien.
  • Wir unterstützen die Beteiligung an Windkraft-Anlagen in den dafür geeigneten Gebieten.
  • Wir unterstützen die Beteiligung an neuen Blockheizkraftwerken - unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit.
  • Die Busse des Tübinger Stadtverkehrs müssen bei Linien ohne größere Steigungen auf Elektrobetrieb umgestellt werden.
    Wir wollen den baldigen Baubeginn des Hochwasserschutzes für Bühl.

Soziales und Senioren

Tübingen ist der "Barcelona-Erklärung" beigetreten, die für alle Menschen rasch eine weitestgehend barrierefreie und behindertengerechte Teilhabe an allen Aktivitäten und Möglichkeiten einer Gemeinschaft anstrebt.
  • Wir setzen uns dafür ein, dass die "Barcelona-Erklärung" weiterhin bestmöglichst umgesetzt wird.
  • Es muss ein barrierefreier Zugang an allen öffentlichen Dienststellen und Gebäuden möglich sein.
  • Die Verkehrssicherheit für ältere und behinderte Menschen muss ausgebaut werden, beispielsweise eine bessere Sichtbarkeit von Laternenmasten, ein Abbau der Stolperschwellen, eine Rollator- und Kinderwagen-geeignete Pflasterung.
  • Wir wollen die Teilhabe finanziell weniger gut gestellter Mitbürger an allen öffentlichen Veranstaltungen und eine finanzielle Entlastung derjeniger Institutionen, die diese Menschen unterstützen.
  • Die Stadtwerke Tübingen müssen Seniorentarife anbieten, damit Senioren nicht die Gewinne und Verluste aus der Energiewende bezahlen müssen.
  • Städtische Beratung für ältere Mitmenschen muss aufsuchend gestaltet und ganzheitlich ausgerichtet werden, also Wohnen, Lebensumfeld und den familiären Rahmen einbeziehen.
  • Die Stadt muss generationenübergreifende Wohnprojekte fördern.

Die Jugend von Tübingen

Jugendgemeinderat und Jugendkultur

Tübingen ist eine von wenigen Städten in Deutschland mit einem engagierten Jugendgemeinderat (JGR). Seit der Gründung 1999 wurden viele Projekte im Jugendbereich erfolgreich umgesetzt und es sind viele weitere zu erwarten. Durch Projekte wie z.B. dem Lilli-Zapf-Jugendpreis oder dem Tanzevent "Southside Battle" ist der Jugendgemeinderat wichtiger Bestandteil der Kommunalpolitik geworden. Ein fortlaufendes Anliegen des JGR ist die Gründung eines Jugendcafés, welches nun Anklang gefunden hat. Das "Zentrum Zoo" soll als Disco wieder in Betrieb genommen werden.

Bei der Planung des Europaplatzes werden 400 qm für ein Jugendcafé zur Verfügung stehen. Die CDU freut sich darauf, den Jugendgemeinderat bei der weiteren Planung unterstützen zu können und sich von weiteren Projekten begeistern zu lassen.

Studentenleben

Mit ca. 30.000 Studierenden ist das Studentenleben ein sehr wichtiger Aspekt für die Stadt Tübingen. Wir benötigen mehr Wohnraum für Studenten.

Die Möglichkeit für studentische Freizeitaktivitäten mit dem begleitenden Lärm müssen gegen das Ruhebedürfnis abgewogen werden.

Kultur

Die städtische Kulturkonzeption war ein notwendiger erster Schritt und muss aktiv weiterentwickelt werden. Dazu ist es notwendig, die hiesige Kultur finanziell besser auszustatten.

Ziel muss es sein, die Kulturpolitik als gleichberechtigt neben anderen Politikfeldern zu stärken. Kultur sollte sowohl in der Breite als auch in der Spitze gewürdigt und gefördert werden.

  • Wir unterstützen die Suche nach einem geeigneten Standort und die Realisierung eines angemessen großen Konzertsaales im Rahmen eines innerstädtischen Kulturzentrums gegebenenfalls unter Einbeziehung der städtischen Musikschule.
  • Wir wollen, dass die Stadt und das Land als Träger dem LTT eine ausreichende finanzielle Ausstattung garantieren.
    Wir wollen, dass das Deutsch-Amerikanische Institut (d.a.i.) und das Institut francais in ihrer jetzigen Form und ihrem Angebot erhalten bleiben.
  • Wir unterstützen und wollen die Saalerweiterung im soziokulturellen Zentrum Sudhaus.
  • Wir wollen, dass durch Angebote an Bildungseinrichtungen Kinder, Jugendliche sowie Erwachsene durch Kunstschaffende in das Kulturleben eingebunden werden.

Sport

Sport ist ein starker Motor für die soziale Integration. Wir haben in Tübingen über die Region hinaus bekannte Sportveranstaltungen. Mit der zu begrüßenden Steigerung der Einwohnerzahl ist die Grundlage der sportlichen Infrastruktur nicht mehr gegeben. Das Raumangebot, um auch bei schlechtem Wetter Sport machen zu können, reicht nicht mehr aus.

  • Wir wollen den Neubau einer Sporthalle in Derendingen.
  • Wir unterstützen aktiv das Programm zur Sanierung der Sportplätze.
  • Der Sport für Menschen mit Behinderungen muss besser unterstützt werden.
  • Wir regen jährlich einen Tag der Tübinger Sportvereine an.

Teilorte

Das eigenständige Leben in den Teilorten trägt sehr zur Lebensqualität Tübingens bei. Wir fördern das Eigenleben der Stadtteile und Teilorte. Wir wollen soziale, kulturelle und Einkaufsangebote vor Ort erhalten und stärken, besonders Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen.

Wir wollen dafür neue Wohngebiete in den Teilorten erschließen, auch um kostengünstig die bereits vorhandene Infrastruktur auszulasten. Wir wollen die bürgerfreundliche örtliche Verwaltung beibehalten, damit die Eigenverantwortung, Bürgernähe und die gewachsenen Strukturen erhalten bleiben.

Finanzen

Die CDU in Tübingen steht zur Wirtschaft und zum Mittelstand, zu den Familienbetrieben und zum Handwerk. Alle Gewerbetreibenden und alle Dienstleister tragen wesentlich dazu bei, dass es uns in Tübingen gut geht: Arbeitsplätze, Beschäftigung und gute Steuereinnahmen für sozial notwendige Aktivitäten der Stadt.

Die CDU in Tübingen ist dankbar, dass es Mitmenschen gibt, die das unternehmerische Risiko persönlich in Kauf nehmen und einen wertvollen Beitrag für unsere Gesellschaft leisten. Wir brauchen eine Reduzierung ideologischer Reglementierungen in Wirtschaft und Handwerk. Daher wollen wir weiterhin ausreichend Flächen für unsere familiengeführten und die arbeitsplatzintensiven Gewerbe- und Industriebetriebe bereitstellen.

Anträge

Antrag der CDU-Gemeinderatsfraktion zum Pilotprojekt: Einrichtung einer Schnellbuslinie zwischen Unterjesingen und Rottenburg

Tübingen, den 05.05.2022
Von: Ulrich Bechtle, Alice Dorison, Dr. Ulrike Ernemann, Rudi Hurlebaus, Dr. Peter Lang

Antrag:

Die CDU-Gemeinderatsfraktion beantragt die Prüfung der Voraussetzungen für die Einrichtung einer Busverbindung auf der Strecke Unterjesingen – Wurmlingen –Rottenburg durch die Stadtverwaltung Tübingens. Hierbei sind insbesondere folgende Sachverhalte von Interesse:

  1. Wie viele Schülerinnen und Schüler profitieren von der Einrichtung einer solchen Busverbindung?
  2. Zu welchen Tageszeiten und in welcher Frequenz kann die Stadt die Einrichtung einer solchen Busverbindung übernehmen ?
  3. Welche Schulen werden an eine solche Buslinie angebunden beziehungsweise welche Haltestellen werden angefahren?

     

Begründung:

An unsere Fraktion wurde aus der Bürgerschaft der Wunsch herangetragen, die Einrichtung einer Direktbusverbindung auf der Strecke Unterjesingen – Wurmlingen – Rottenburg zu prüfen. Dies soll eine bessere Anbindung der Teilorte an die weiterführenden Schulen in Rottenburg gewährleisten.

Aktuell ist der Schulweg nach Rottenburg mit dem ÖPNV für die Schülerinnen und Schüler mit einem Zeitaufwand von über einer Stunde sowie Umstiegen verbunden, was zunehmend zum Einsatz von „Elterntaxis“ führt.

Die Schaffung einer Schnellbusverbindung zu geeigneten Tages- und Stoßzeiten (Schulbeginn, Schulende) wirkt dem entgegen und ist somit auch ökologisch von Nutzen. Zusätzlich werden die Selbständigkeit sowie die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler gefördert, die Sicherheit des Schulwegs erhöht und die Eltern entlastet. Im Rahmen der interfraktionellen Gespräche zum Haushalt 2022 wurde die Einrichtung einer solchen Busverbindung bereits diskutiert, jedoch konnten die oben genannten grundsätzlichen Fragen nicht rechtzeitig vor Abschluss der Verhandlungen geklärt werden. Daher gilt es nun diese Sachverhalte aufzuarbeiten, um die zügige Umsetzung des Pilotprojekts zu gewährleisten.

Für die CDU-Fraktion Dr. Ulrike Ernemann

Anfrage der CDU-Gemeinderatsfraktion Tübingen bezüglich der Entwicklung neuer Konzepte zur Verbesserung der Wohnraumsituation

Tübingen, den 15.10.2021
Von: Ulrich Bechtle, Alice Dorison, Dr. Ulrike Ernemann, Rudi Hurlebaus, Dr. Peter Lang

Sehr geehrte Damen und Herren der Stadtverwaltung,

zur Verbesserung der seit Jahren angespannten Situation auf dem Tübinger Wohnungsmarkt mit weiterhin steigenden Mietpreisen für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt wird es nun immer dringender erforderlich, durch die Entwicklung innovativer Konzepte zur Schaffung neuen Wohnraums dieser Problematik entgegenzuwirken.

Ein Konzept, das neben dieser Zielsetzung zugleich der Debatte um den zunehmenden Verbrauch landwirtschaftlicher und ökologischer Flächen gerecht wird, stellt der Sicht der CDU-Gemeinderatsfraktion nach die Intensivierung einer effizienten Flächennutzung dar. Um dies zu erreichen, erscheint beispielsweise die Integration von Wohneinheiten in Gewerbeflächen als ein sinnvoller Ansatzpunkt.

Praktisch würde dies bedeuten, den Bau ausschließlich eingeschossiger Gewerbeeinheiten zu reduzieren und stattdessen bei Neubauten zusätzliche Etagen mit Wohnraum einzuplanen (wie zum Beispiel bereits umgesetzt im DM-Markt-Gebäude in Derendingen), beziehungsweise bei Bestandsimmobilien – falls baustatisch möglich – Geschosse nachträglich aufzusetzen.

Angesichts der geplanten Schließung des REAL-Markts Weilheim und der unklaren Zukunft dieses Standorts unter dem neuen Eigentümer EDEKA-Südwest gilt es nun frühzeitig zu evaluieren, wie dieses Areal unter den Gesichtspunkten der effizienten Flächennutzung optimal entwickelt werden kann. Ebenso wie bei Gewerbeflächen stellt auch bei privaten Immobilien das Aufsetzen von Stockwerken eine schnelle und effektive Möglichkeit zur Schaffung neuen Wohnraums dar. Daher erachtet es die CDU-Gemeinderatsfraktion als zielführend, dass die Erweiterung und Aufstockung von Bestandsimmobilien innerhalb des gesetzlich festgelegten Baufensters seitens der Stadtverwaltung zügig und unbürokratisch möglich gemacht wird.

Die CDU-Gemeinderatsfraktion stellt deshalb hiermit folgende Anfrage an die Verwaltung der Stadt Tübingen:

  1. Welche Konzepte sind seitens der Stadtverwaltung zur vermehrten Integration von Wohneinheiten in Gewerbegebiete – mit gleichzeitig möglichst effizienter Flächennutzung – vorhanden?
  2. Welche konkreten Planungen bestehen seitens der Stadtverwaltung zur optimalen städtebaulichen Weiternutzung des Areals des REAL-Markts Weilheim?
  3. Ist es zutreffend, dass durch die vorhandenen Bauvorschriften in Teilen des Stadtgebiets keine vollständige Ausnutzung des Baufensters möglich ist und dies somit dem Ziel der Wohnraumverdichtung entgegengewirkt ? Welche Rechtsgrundlage liegt diesem Vorgehen zugrunde?

Im Namen der CDU-Fraktion Ulrike Ernemann  

Anfrage der CDU-Gemeinderatsfraktion Tübingen zum Ablauf von Baugenehmigungsverfahren

Tübingen, den 27.09.2021
Von: Ulrich Bechtle, Alice Dorison, Dr. Ulrike Ernemann, Rudi Hurlebaus, Dr. Peter Lang

 

Sehr geehrte Damen und Herren der Stadtverwaltung,

im Gespräch mit den Bürgerinnen und Bürgern Tübingens wurden wir als CDU-Fraktion bereits mehrfach auf die aktuelle Praxis der Stadt in Baugenehmigungsverfahren angesprochen. Insbesondere bei Neubauten ist vermehrt die Ausstellung von Teilbaugenehmigungen anstelle von vollumfassenden Baugenehmigungen zu beobachten.

Hinzu kommt eine steigende Anzahl von zu erfüllenden Auflagen – wie beispielsweise zur Barrierefreiheit – deren Einhaltung teils auch beim Bau privater Immobilien gefordert wird. Dies führt jedoch nicht nur zu einer gesetzgeberisch so nicht vorgesehenen Verzögerung des Bauprozesses, auch im Hinblick auf die Planbarkeit für die Bürger, sondern auch zu einem erheblichen Anstieg der Baukosten.

Angesichts des vorhandenen Mangels an bezahlbarem Wohnraum im Stadtgebiet Tübingen sowie den damit verbundenen steigenden Mietpreisen wollen wir die Verfahrensweise der Stadtverwaltung in Bezug auf die Ausstellung von Baugenehmigungen in folgender Hinsicht hinterfragen:

  1. Ist es zutreffend, dass eine zunehmende Anzahl an Teilbaugenehmigungen anstelle von vollumfassenden Baugenehmigungen ausgestellt wird ? Falls ja, mit welcher Begründung wird diese Verfahrensweise seitens der Stadtverwaltung gerechtfertigt? Welche Rechtsgrundlage wird dem Vorgehen zugrunde gelegt?
  2. Mit welcher Begründung werden Privatpersonen dazu verpflichtet, ihre Neubauten barrierefrei zu errichten? Welche Rechtsgrundlage wird dem Vorgehen zugrunde gelegt? Gibt es weitere bauliche Auflagen, die aufgrund der Praxis der Stadtverwaltung an die Bauherren erlassen werden und nicht bereits zwingend gesetzlich vorgesehen sind?
  3. Werden Unterschiede im Baugenehmigungsverfahren beim Verbrauch von Bauland am Ortsrand und bei der Nachverdichtung im Innenbereich gemacht? Wie lange dauern durchschnittlich hier jeweils die Verfahren?
  4. Warum stellt generell die Ausstellung von Baugenehmigungen einen solch langandauernden Prozess dar?


Im Namen der
CDU-Fraktion Alice Dorison

Anfrage der CDU-Gemeinderatsfraktion Tübingen bezüglich Stellenkatalog Schulbegleiter Stadt TÜ

Tübingen, den 26.10.2020
Von: Ulrich Bechtle, Alice Dorison, Dr. Ulrike Ernemann, Rudi Hurlebaus, Dr. Peter Lang


Sehr geehrte Damen und Herren,

In der Stadt Tübingen wird aktuell zur Eingruppierung von pädagogischem Personal und Zusatzkräften der Fachkräftekatalog §7 KiTaG angewendet. Arbeitserzieher*innen, die vielfach als Schulbegleiter*innen tätig sind, werden im Fachkräftekatalog §7 KiTaG nicht aufgeführt, weshalb aktuell durch die Stadt Tübingen eine Eingruppierung als Zusatzkraft und nicht als Fachkraft erfolgt. Ausnahmen und Einzelfallentscheidungen sind bisher nicht möglich, das Landratsamt Tübingen lässt dies hingegen zu.

Da bereits seit mehreren Jahren in der Stadt sowie im Landkreis Tübingen ein Mangel an pädagogischem Personal besteht, sei es in Kindertagesstätten oder Schulen, erscheint es geboten, die Eingruppierungsgrundlage für Schulbegleiter*innen in der Stadt Tübingen zu überarbeiten oder Einzelfallentscheidungen zuzulassen.

Die CDU-Gemeinderatsfraktion stellt hiermit folgende Anfrage an die Verwaltung der Stadt Tübingen:

  1. Gibt es Unterschiede in der Eingruppierung der Fachkräfte in Bezug auf die Schulbegleitung zwischen Landkreis und Stadt?

  2. Gibt es Fälle, in denen die Stadt Tübingen Qualifizierungen von potenziellen Bewerber*innen anders einschätzt als der Landkreis?

Die CDU-Gemeinderatsfraktion bittet darum, zu prüfen, ob es möglich ist, die Kriterien der Eingruppierung der Stadt und des Landkreises Tübingen einander anzupassen.

 

Im Auftrag der CDU-Fraktion Cornelia Hohmann

Geschäftsführerin der CDU-Gemeinderatsfraktion

Antrag zur Vorlage 241 f/2019 „Satzung über die Erhebung einer Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen; überarbeiteter Satzungstext“

Tübingen, den 16.04.2020
Von: Ulrich Bechtle, Alice Dorison, Dr. Ulrike Ernemann, Rudi Hurlebaus, Dr. Peter Lang


Die Corona-Pandemie mit den verbundenen Einschränkungen wirkt sich bereits jetzt drastisch auf die Tübinger Gastronomie aus. Der Großteil der Tübinger Gastronomen hat infolge verringerter, teilweise gänzlich ausbleibender Gästezahlen aufgrund von Schließungen und Personalmangel starke Umsatzeinbußen. Erfahrungsgemäß haben gastronomische Betriebe wenig Rücklagen. Diejenigen Gastronomen, die es personell und hygienisch verantworten können, bieten einen Liefer- und/oder Abholservice an, um zumindest teilweise die Kosten decken zu können. Hiermit verbunden ist jedoch eine erhöhte Anzahl an Einwegverpackungen. Wann die Folgen der Corona-Krise bewältigt sind, ist aus heutiger Sicht unklar. Klar ist jedoch, dass es auch in den kommenden Monaten zu einer stark reduzierten Gästeanzahl mit einhergehenden Umsatzeinbußen in der Tübinger Gastronomie kommen wird. Daher muss jede zusätzliche finanzielle Belastung für die Gastronomie bis auf Weiteres unterbleiben.

Die CDU-Fraktion beantragt, das Inkrafttreten der „Satzung zur Erhebung einer Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen“ auf Weiteres auszusetzen.

Für die CDU-Fraktion Dr. Ulrike Ernemann

Antrag zum Haushaltsentwurf 2020

Tübingen, den 01.03.2020
Von: Ulrich Bechtle, Alice Dorison, Dr. Ulrike Ernemann, Rudi Hurlebaus, Dr. Peter Lang


Der Schwimmunterricht ist für Schülerinnen und Schüler ein wichtiger Teil schulischer Bildung. Daher sind die Tübinger Stadtwerke als Betreiber der Tübinger Bäder verpflichtet, den Schulen ausreichend Schwimmfläche zur Erteilung des Schwimmunterrichts zur Verfügung zu stellen. Wie im Artikel über das Hallenbad Nord im Schwäbischen Tagblatt vom 24.02.2020 sowie im offenen Brief von Ulrich Fischer (Stv. Vorsitzender Tübinger Schwimmverein e.V.) vom 21.02.2020 ersichtlich, ist die aktuelle Tübinger Bädersituation mangelhaft und muss verbessert werden.

Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung, einen verlässlichen Bauablaufplan für die Erstellung und Umsetzung eines Bäderkonzeptes dem Tübinger Gemeinderat vorzulegen und eine ausführliche Diskussion darüber zu forcieren.

Für die CDU-Fraktion Dr. Ulrike Ernemann

Antrag zur Vorlage 223/2019 Satzung zur Änderung der Hauptsatzung

Tübingen, den 08.07.2019
Von: Ulrich Bechtle, Alice Dorison, Dr. Ulrike Ernemann, Rudi Hurlebaus, Dr. Peter Lang


Die CDU-Fraktion sieht die erhebliche Bedeutung des Themas Klimaschutz und die Notwendigkeit, für die Stadt Tübingen geeignete Klimaschutzprogramme strukturiert zu diskutieren und für eine Bürgerbeteiligung vorzubereiten.

Wir sind der Meinung, dass dieses herausragende Thema in den bestehenden Ausschüssen aufgrund deren hoher Auslastung nicht angemessen bearbeitet werden kann.

Die CDU-Fraktion beantragt daher die Einrichtung eines Sonderausschusses zur Fortschreibung der Klimaschutzkonzeption der Stadt.

Dazu beantragen wir die Änderung der Hauptsatzung wie folgt:

  1. In Paragraf 5 Absatz 1 wird angefügt:
    (4) der Sonderausschuß zur Fortschreibung der Klimaschutzkonzeption der Stadt.
  2. In Paragraf 5 Absatz 3 wird in Ziffer 2 vor den Worten „dem Umlegungsausschuß“ eingefügt
    dem Sonderausschuß zur Fortschreibung der Klimaschutzkonzeption der Stadt 12 Gemeinderätinnen bzw. Gemeinderäte
  3. Nach Paragraf 9 wird ein Paragraf 9a eingefügt:
    Geschäftskreis des Sonderausschusses zur Fortschreibung der Klimaschutzkonzeption der Stadt.
    Der Geschäftskreis des Sonderausschusses zur Fortschreibung der Klimaschutzkonzeption der Stadt umfasst alle Angelegenheiten aus dem Geschäftskreis des Verwaltungsausschusses und gegebenenfalls weiterer Ausschüsse des Gemeinderats, soweit Maßnahmen betroffen sind, die Gegenstand der Fortschreibung der Klimaschutzkonzeption der Stadt sind.
  4. Übergangsbestimmung
    Die den Sonderausschuss zur Fortschreibung der Klimaschutzkonzeption der Stadt betreffenden Regelungen treten mit der Verabschiedung der Fortschreibung durch den Gemeinderat außer Kraft.

Für die CDU-Fraktion Dr. Ulrike Ernemann